Rechtsprechung
   BVerwG, 22.10.1958 - V C 571.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,753
BVerwG, 22.10.1958 - V C 571.56 (https://dejure.org/1958,753)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1958 - V C 571.56 (https://dejure.org/1958,753)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1958 - V C 571.56 (https://dejure.org/1958,753)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,753) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DÖV 1959, 226
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.09.1954 - IV C 31.54
    Auszug aus BVerwG, 22.10.1958 - V C 571.56
    Selbst wenn die Klägerin den in den Meldevorschriften vorgesehenen Strafrahmen gekannt haben sollte, so ist bei dem berechtigten Mißtrauen der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone gegenüber der Einhaltung der Gesetze durch die sowjetzonalen Behörden und bei der Zugehörigkeit der Klägerin zum Kreise der "Kapitalisten" ihre Furcht vor längerer Freiheitsentziehung nicht als sinnlos oder offensichtlich unbegründet anzusehen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1954 - BVerwGE 1, 195 -).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 1, 195; 3, 40) [BVerwG 09.12.1955 - IV C 82/54]deckt sich der Begriff des Vertretenmüssens nicht mit dem Begriff des Verschuldens im zivil- oder strafrechtlichen Sinne und bedeutet Einstehenmüssen für die Folgen früheren Verhaltens.

  • BVerwG, 09.12.1955 - IV C 67.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1958 - V C 571.56
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 1, 195; 3, 40) [BVerwG 09.12.1955 - IV C 82/54]deckt sich der Begriff des Vertretenmüssens nicht mit dem Begriff des Verschuldens im zivil- oder strafrechtlichen Sinne und bedeutet Einstehenmüssen für die Folgen früheren Verhaltens.
  • BVerwG, 12.03.1958 - V C 154.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1958 - V C 571.56
    Wer sich rechtsstaatlich verhält (z.B. von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch macht und Verhältnisse oder Maßnahmen in dar sowjetischen Besatzungszone kritisiert oder ihnen widerspricht), hat sein Verhalten nicht zu vertreten, es sei denn, daß er sich aufreizend oder herausfordernd oder besonders leichtsinnig oder unüberlegt benommen hat (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 12. März 1958 - BVerwGE 6, 271 [BVerwG 12.03.1958 - V C 154/57] -).
  • BVerwG, 09.09.1959 - VIII C 281.59

    Rechtsmittel

    vertreten ist, wenn er ohne sachlichen Grund durch aufreizendes und herausforderndes Verhalten die Gegenmaßnahmen der Gewalthaber auf sich gezogen oder wenn er sich besonders leichtsinnig verhalten oder wenn er Ordnungsvorschrffen, die rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht widersprechen, zuwidergehandelt hat (BVerwGE 6, 271 [BVerwG 12.03.1958 - V C 154/57];Urteil vom 22. Oktober 1958 - BVerwG V C 571.56 -, DÖV 1959 S. 226 = ROW 1959 S. 126).
  • BVerwG, 21.10.1960 - VIII B 81.60

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises eines Sowjetzonenflüchtlings

    Der Kläger ist der Auffassung, daß das Berufungsurteil mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Oktober 1958 - BVerwG V C 571.56 -, DÖV 1959 S. 226 = ZLA 1959 S. 170 = ROW 1959 S. 126, nicht im Einklang stehe.

    Diese Feststellungen weichen von den Tatsachen, die der Entscheidung vom 22. Oktober 1958 - BVerwG V C 571.56 - zugrunde liegen, deutlich ab.

  • BVerwG, 17.12.1996 - 9 B 407.96

    Prüfung des Anspruchs auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Anforderungen

    Es stellt sich nämlich die damit angesprochene Frage nicht, ob nach § 3 Abs. 1 BVFG eine Zwangslage rechtlich nur beachtlich ist, wenn sie Ursache des Fluchtentschlusses war, wie das Bundesverwaltungsgericht bisher in ständiger Rechtsprechung angenommen hat (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1958 - BVerwG 5 C 571.56 - Buchholz 412.3 § 3 BVFG Nr. 8; Beschluß vom 28. August 1979 - BVerwG 8 B 80.79 -), oder ob eine Zwangslage auch dann zu berücksichtigen ist, wenn sie als Folge eines Ausreiseantrags eingetreten ist (so Nr. 1.4.3 der Richtlinien zur Anwendung der §§ 3 und 4 des Bundesvertriebenengesetzes; vgl. auch von Schenckendorff, Vertriebenen- und Flüchtlingsrecht, Anm. 5 zu § 3 BVFG).
  • BVerwG, 12.10.1967 - VIII C 117.65

    Rechtsmittel

    Der Flucht im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 BVFG steht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die unterlassene Rückkehr von einer Besuchsreise in das Bundesgebiet dann gleich, wenn hierfür ursächlich war der Umstand, daß der Antragsteller erst während seines Aufenthaltes im Bundesgebiet in eine besondere Zwangslage geraten war oder erst hier erfahren hatte, daß eine solche inzwischen eingetreten sei (vgl. das Urteil vom 22. Oktober 1958 - BVerwG V C 571.56 -, DÖV 1959 S. 226 = ZLA 1959 S. 45; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 28.12.1962 - VIII B 98.61

    Antrag auf Erteilung eines Flüchtlingsausweises - Tod des Klägers während des

    In den Urteilenvom 27. Februar 1957 - BVerwG VI C. 143.56 -, NJW 1957 S. 1814, undvom 22. Oktober 1958 - BVerwG V C 467.56 -, DVBl. 1959 S. 255 = ZLA 1959 S. 47/155, und BVerwG V C 571.56, DÖV 1959 S. 226 = ROW 1959 S. 126 = ZLA 1959 S. 45/170, wurde nämlich zu der Frage, ob eine Ausreise aus der ... Besatzungszone mit Interzonenpaß oder Reisegenehmigung als eine Flucht im Sinne des § 3 BVFG angesehen werden könnt, dargelegt: Die Nichtrückkehr - etwa von einer Besuchsreise - wegen einer inzwischen eingetretenen oder festgestellten Zwangslage könne der Flucht gleichgestellt werden; allerdings könne die Erlangung oder Benutzung eines Interzonenpasses der Annahme einer besonderen Zwangslage entgegenstehen, insbesondere der Glaubwürdigkeit der Behauptung, die Flucht sei erfolgt, um dem bevorstehenden Zugriff der ...len Behörden zu entgehen.
  • BVerwG, 21.10.1959 - VI C 126.57

    Erteilung der Notaufnahme aus zwingenden Gründen wegen Verbleib einer Person in

    Bern steht nicht entgegen, daß die Klägerin möglicherweise erst in Westberlin den Entschluß gefaßt hat, nicht mehr in die sowjetische Besatzungszone zurückzukehren; Urteil vom 22. Oktober 1958 - BVerwG V C 571.56 - (DÖV 59, 226).
  • BVerwG, 16.06.1960 - VIII C 282.59

    Rechtsmittel

    Der Fluchttatbestand des § 3 Abs. 1 BVFG kann auch dann erfüllt sein, wenn ein Sowjetzonenbewohner von einer Besuchsreise nach West-Berlin wegen einer inzwischen eingetretenen oder erkennbar gewordenen Zwangslage nicht zurückkehrt (vgl. dasUrteil vom 22. Oktober 1958 - BVerwG V C 571.56 - DÖV 1959 S. 226 = ROW 1959 S. 126 = ZLA 1959 S. 45, 170).
  • BVerwG, 29.12.1961 - VIII B 50.61

    Anerkennung als Flüchtling - Nichtrückkehr von einer Besuchsreise in das

    Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Urteil vom 22. Oktober 1958 - BVerwG V C 571.56 -, Buchholz BVerwG 412.3, § 3 BVFG Nr. 8 = DÖV 1959 S. 226 = ROW 1959 S. 126 = ZLA 1959 S. 45, 170, entschieden, daß die Nichtrückkehr von einer Besuchsreise in das Bundesgebiet wegen einer inzwischen eingetretenen oder erkennbar gewordenen Zwangslage der Flucht gleichstehe.
  • BVerwG, 26.11.1959 - II C 244.57

    Rechtsmittel

    Die Erwägung, die Nichtgeheimhaltung des Reiseziels und der Antrag auf Ausstellung eines Interzonenpasses seien in aller Regel mit der Feststellung einer Flucht im Sinne des § 3 BVFG unvereinbar, steht jedenfalls, soweit sie sich auch auf eine Flucht wegen innerer Bedrängnisse (Gewissenskonflikt, Angst) beziehen sollte, nicht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Urteil vom 27. Februar 1957 - BVerwG VI C 143.56 - [NJW 1957, 1814] sowieUrteile vom 22. Oktober 1958 - BVerwG V C 467.56 [DVBl. 1959, 255] und BVerwG V C 571.56 [DÖV 1959, 226] -).
  • BVerwG, 22.10.1958 - V C 467.56

    Rechtsmittel

    Zu der Frage, ob eine Ausreise aus der sowjetischen Besatzungszone mit Interzonenpaß oder Reisegenehmigung als eine Flucht im Sinne des § 3 BVFG angesehen werden kann, hat das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilenvom 27. Februar 1957 - BVerwG VI C 143.56 - (NJW 1957 S. 1814) undvom 22. Oktober 1958 - BVerwG V C 571.56 - dargelegt: Die Nichtrückkehr - etwa von einer Besuchsreise - wegen einer inzwischen eingetretenen oder festgestellten Zwangslage könne der Flucht gleichgestellt worden.
  • BVerwG, 21.05.1963 - III CB 130.62

    Anspruch auf Lastenausgleich gegenüber der Tochter trotz Mitteilung über die zu

  • BVerwG, 20.02.1961 - VIII B 153.60

    Rechtsmittel

  • VG Arnsberg, 19.07.1996 - 13 K 744/95

    Anspruch eines aus der ehemaligen DDR Ausgereisten auf Bescheinigung seiner

  • BVerwG, 08.05.1961 - VIII B 74.60

    Besondere Zwangslage durch die politischen Verhältnisse in der sowjetischen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht